Der (EuGH) hat die Rechte von Fluggästen wesentlich gestärkt. Wer mit deutlicher Verspätung (mehr als 3 Stunden) an seinem Ziel an einem Endflughafen außerhalb der EU ankommt, hat Recht auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro. Neu ist, dass dies auch dann gilt, wenn der Flug oder die Flüge von einer Airline aus einem Drittstaat durchgeführt worden sind.