26. Januar 2023
![Flugzeug am Flughafen](http://www.ra-haslinger.at/wp-content/uploads/2023/01/fluggastrechte-square.jpg)
Wird ein Flug gestrichen, besteht Anspruch auf Ersatz der Ticketkosten bzw. einer Ersatzbeförderung. Bei Information der Annullierung weniger als zwei Wochen vor Abflug besteht im Normalfall ein Entschädigungsanspruch von bis zu € 600,-