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13. Juni 2024
Gang mit Fenstern

Die neue Gebührenbefreiung beim Wohnungskauf

Das seit zwei Monaten in Kraft getretene Gesetz bietet die Möglichkeit, eine Gebührenbefreiung für den Wohnungskauf zu erhalten. Die Befreiung gilt nur für die Eintragungsgebühren (1,1% oder 1,2 % vom Wert des einverleibten Rechts) für Eigentums- und Pfandrecht.