4. Juli 2024
Das Bezirksgericht Graz-Ost hat in einem aktuellen Urteil (nicht rechtskräftig) entschieden, dass die Verrechnung von sogenannten "Bearbeitungsgebühren" bei Krediten unzulässig ist. Diese Entscheidung betrifft wohl die meisten Kreditnehmer, egal ob Fremdwährungs- Immobilienkredite oder auch Verbraucherkredite, bei denen solche Gebühren in den Kreditverträgen angeführt waren.