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21. Mai 2025
Grafik zur Energiepreiserhöhung

Erfolg gegen Verbund AG – Preiserhöhung war unzulässig!

In einer richtungsweisenden Entscheidung (4 Ob 185/23z) hat der Oberste Gerichtshof (OGH) klargestellt, dass im Energieversorgungssektor kein eigenständiges Sonderprivatrecht neben dem allgemeinen Privatrecht besteht. Für Verbraucher, Unternehmen und die Energiewirtschaft ist diese Entscheidung von großer Bedeutung, da sie die zivilrechtliche Durchsetzbarkeit öffentlich-rechtlicher Regelungen im Energierecht beschränkt. Was bedeutet das OGH-Urteil für Energieversorger und Kunden?