21. Mai 2025

In einer richtungsweisenden Entscheidung (4 Ob 185/23z) hat der Oberste Gerichtshof (OGH) klargestellt, dass im Energieversorgungssektor kein eigenständiges Sonderprivatrecht neben dem allgemeinen Privatrecht besteht. Für Verbraucher, Unternehmen und die Energiewirtschaft ist diese Entscheidung von großer Bedeutung, da sie die zivilrechtliche Durchsetzbarkeit öffentlich-rechtlicher Regelungen im Energierecht beschränkt. Was bedeutet das OGH-Urteil für Energieversorger und Kunden?