Am 30.04.2025 erging neuerliche Judikatur des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in Sachen Gebühren in Kreditverträgen. Der EuGH stellte, in Ergänzung seiner früheren Judikatur (Urteil vom 16. März 2023, Caixabank zu C 565/21), fest, dass das Transparenzgebot, welches sich aus der Europäischen Richtlinie 93/13 ergibt, nicht auf die bloße Verständlichkeit von Vertragsklauseln in formaler und grammatikalischer Hinsicht beschränkt werden kann.