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2. Oktober 2025
Die luxemburgische FWU Life Insurance Lux S.A. (FLL) (vormals ATLANTICLUX) befindet sich offiziell in der Liquidation. Die Situation erfordert sofortiges Handeln der betroffenen Versicherungsnehmer.
Der Status der FWU Life Insurance Lux S.A. (FLL)
- Insolvenz der Mutter: Nachdem die deutsche Mutterholding FWU AG im Juli 2024 Insolvenz anmeldete.
- Sanierung gescheitert: Die FLL erfüllte die finanziellen Mindestanforderungen und Sicherheitsreserven nicht mehr; die sechsmonatige Sanierungsfrist scheiterte am 19. Januar 2025.
- Offizielle Liquidierung: Das Bezirksgericht Luxemburg ordnete die Liquidierung am Januar 2025 an.
- Abwicklungsprobleme: Der Prozess ist durch massive Schwierigkeiten geprägt, einschließlich der Abschaltung der IT-Infrastruktur durch die FWU Holding AG am 31. Januar 2025 und notwendiger Datenrekonstruktion aus Backups.
- Juristische Ermittlungen: Es wurden Ermittlungen wegen möglicher krimineller Handlungen und/oder zivilrechtlicher Haftung der beteiligten Parteien eingeleitet.
Frist beachten!
Betroffene Versicherungsnehmer müssen ihre Forderungen gegen die Gesellschaft in Luxemburg anmelden (auf dringende Empfehlung der österreichischen FMA). Wichtig ist – Die Forderungen müssen spätestens bis zum 31.01.2028 angemeldet werden, da sie sonst verfallen.
Kosten und Gebühren zurückfordern: Die Option der Rückabwicklung
Um erhebliche Verluste zu vermeiden, sollten Sie zusätzlich Ansprüche auf Rückabwicklung und Schadenersatz prüfen lassen.
Ein Rückabwicklungsanspruch ergibt sich oft daraus, dass Klauseln in den Verträgen über Kosten, Garantieentfall, Rückkaufswert oder Rentenwahlrecht intransparent oder missbräuchlich sind und daher nichtig sein können. Insbesondere die unzureichende Angabe zur Höhe der Abschluss- und Verwaltungskosten kann zur Ungültigkeit des gesamten Vertrages führen.
Wichtiger Hinweis zur österreichischen FWU Life Austria (FLA):
Kunden der FWU Life Austria (FLA) sind von der Liquidierung der luxemburgischen FLL derzeit nicht betroffen. Die FLA ist eine eigenständige, in Österreich konzessionierte Versicherung, die direkt von der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) beaufsichtigt wird. Die FLA befindet sich jedoch als Tochtergesellschaft in der Insolvenzmasse der deutschen FWU Holding AG und wird derzeit verkauft (zukünftig: "Austrion Life").
Auch wenn die FLA derzeit nicht insolvent ist, sind die zugrundeliegenden Versicherungsprodukte (Fondsgebundene Lebensversicherungen) oft von den gleichen vertraglichen Mängeln (hohe Kosten, Garantieklauseln) betroffen, die zu Rückabwicklungsansprüchen führen können. Für den Fall, dass die wirtschaftliche Situation der FLA sich zukünftig verschlechtert, ist es ratsam, frühzeitig die Ansprüche aus Ihrem Vertrag prüfen zu lassen. Ein rechtzeitiges Tätigwerden kann Ihnen helfen, Ihre Möglichkeiten zur Rückabwicklung oder zum Widerruf optimal zu nutzen und potenzielle Verluste zu begrenzen.
Daher wird dringend empfohlen, zusätzlich Ansprüche auf Rückabwicklung und Schadenersatz prüfen zu lassen. Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Haslinger LL. M., der auf Verbraucher- und Versicherungsrecht spezialisiert ist und langjährige Erfahrungen mit Luxemburger Liquidationsverfahren hat, rät angesichts der komplizierten Situation dringend zu rechtlichem Beistand. Er prüft diese zusätzlichen Rückabwicklungsansprüche, für die gesetzliche Fristen laufen, und kooperiert mit verschiedenen Rechtsschutzversicherungen.