Viele Verbraucher gehen noch immer davon aus, dass Strom- und Gasrechnungen großer Energieversorger richtig sein müssen. Die aktuelle österreichische Judikatur zeigt jedoch, dass dies keineswegs immer der Fall ist. In den letzten Jahren wurden mehrfach Preisanpassungen, Vertragsklauseln und Abrechnungssysteme großer Energieanbieter rechtlich beanstandet.
Betroffen waren unter anderem Verfahren gegen EVN, Verbund, Wien Energie, KELAG, Tiwag und weitere Energieversorger. Dabei ging es häufig um die Frage, ob Preiserhöhungen ausreichend transparent waren, ob die verwendeten Preisänderungsklauseln wirksam waren und ob Kunden korrekt über die wirtschaftlichen Folgen informiert wurden.
Worum geht es rechtlich?
Viele Verfahren betreffen insbesondere folgende Punkte:
- unzulässige oder intransparente Preisänderungsklauseln
- überraschende oder schwer nachvollziehbare Strompreis- und Gaspreis-Erhöhungen
- mangelhafte Information der Kunden über Tarifänderungen
- einseitige Vertrags- oder Tarifumstellungen
- unrichtige oder nicht nachvollziehbare Verbrauchsabrechnungen
- Schätzungen statt tatsächlicher Ablesungen
- unklare Indexanpassungen
- massiv erhöhte Teilbeträge oder Nachforderungen trotz gleichbleibenden Verbrauchs
Gerade bei Energieverträgen gelten strenge Transparenzpflichten. Verbraucher müssen nachvollziehen können, auf welcher Grundlage Preise geändert werden, welche Kostenbestandteile verrechnet werden und welche wirtschaftlichen Folgen eine Tarifumstellung hat.
Wann sollte eine Strom- oder Gasrechnung überprüft werden?
Eine rechtliche Überprüfung kann insbesondere sinnvoll sein, wenn eine außergewöhnlich hohe Nachzahlung vorgeschrieben wird, Teilbeträge plötzlich massiv steigen, der Verbrauch nicht nachvollziehbar erscheint oder der Energieanbieter auf schwer verständliche Preisänderungsklauseln verweist.
Auch dann, wenn Kunden in der Vergangenheit Tarifänderungen oder Preisanpassungen einfach hingenommen haben, kann eine Prüfung sinnvoll sein. Nicht jede bereits bezahlte Strom- oder Gasrechnung ist damit automatisch endgültig richtig.
Rückforderungsansprüche gegen Energieversorger
Wenn Preisanpassungen unwirksam waren oder Rechnungen auf unzulässigen Vertragsklauseln beruhen, können Rückforderungsansprüche bestehen. Je nach Vertragsdauer, Verbrauch und Höhe der Preissteigerungen können diese Ansprüche wirtschaftlich erheblich sein.
Wichtig ist allerdings, dass mögliche Ansprüche verjähren können. Betroffene sollten daher nicht zu lange zuwarten, sondern die jeweiligen Abrechnungen, Vertragsunterlagen und Preisänderungsmitteilungen rechtzeitig prüfen lassen.
Rechtsschutzversicherung kann Kostenrisiko erheblich reduzieren
Besonders interessant ist die Prüfung für Kunden, die über eine Rechtsschutzversicherung mit Vertragsrechtsschutz verfügen. In solchen Fällen kann ein anwaltliches Einschreiten gegen den Energieversorger unter Umständen vollständig von der Rechtsschutzversicherung gedeckt sein.
Das bedeutet: Bei entsprechender Deckung kann die rechtliche Prüfung, die außergerichtliche Anspruchsverfolgung und gegebenenfalls auch ein Gerichtsverfahren für den Kunden wirtschaftlich ohne eigenes Kostenrisiko erfolgen.
Unsere Kanzlei arbeitet gerne mit allen österreichischen Rechtsschutzversicherungen zusammen und übernimmt auf Wunsch auch die Korrespondenz mit der jeweiligen Versicherung, insbesondere die Einholung einer Deckungszusage für die rechtliche Prüfung, außergerichtliche Anspruchsverfolgung und gegebenenfalls gerichtliche Durchsetzung.
Unsere Einschätzung
Die aktuelle Entwicklung zeigt deutlich, dass Verbraucherrechte im Energiebereich erheblich an Bedeutung gewonnen haben. Hohe Strom- und Gasrechnungen sollten nicht ungeprüft akzeptiert werden, insbesondere dann nicht, wenn Preiserhöhungen schwer nachvollziehbar sind oder der Energieanbieter keine klare Grundlage für die verrechneten Beträge darlegt.
Eine genaue rechtliche Prüfung kann zeigen, ob eine Rechnung korrekt ist, ob Rückforderungsansprüche bestehen und ob ein Vorgehen gegen den Energieversorger wirtschaftlich sinnvoll ist.