
Fremdwährungskredite – die Entstehung eines Problems und warum heute dringender Handlungsbedarf besteht
25. Februar 2026Tilgungsträger und Lebensversicherungen – warum das zweite Standbein der Finanzierung oft versagt


Hintergrund: Das ursprüngliche Modell
Viele Fremdwährungskredite wurden nicht laufend getilgt. Stattdessen wurde ein sogenannter Tilgungsträger aufgebaut – meist eine Lebensversicherung oder eine fondsgebundene Kapitalanlage.
Die Idee:
- der Kredit bleibt während der Laufzeit offen
- parallel wird Kapital aufgebaut
- am Ende erfolgt die vollständige Rückzahlung
Dieses Modell wurde häufig als besonders effizient dargestellt.
Was in der Praxis geschah
Mehrere Faktoren führten zu Problemen:
- Kapitalmärkte entwickelten sich anders als prognostiziert
- Kostenstrukturen reduzierten Rendite
- Versicherungsprodukte waren komplexer als erwartet
- Ablaufleistungen blieben hinter Erwartungen zurück
Das Ergebnis: Der Kredit wird fällig, aber das angesparte Kapital reicht nicht.
Rechtlicher Hintergrund
Die juristische Bewertung solcher Modelle hat sich verändert.
Gerichte prüfen heute verstärkt:
- ob Prognosen realistisch waren
- ob Risiken ausreichend erläutert wurden
- ob Kredit und Tilgungsträger als Gesamtkonzept zu sehen sind
Gerade diese Gesamtsicht eröffnet häufig neue Ansatzpunkte.
Kompetenz und Erfolge von Dr. Haslinger
Dr. Haslinger kombiniert bankrechtliches Know-how mit Erfahrung im Versicherungsrecht. Diese Doppelkompetenz ist besonders wichtig, weil viele Fälle genau an der Schnittstelle zwischen Kreditvertrag und Lebensversicherung entstehen.
Warum jetzt dringend gehandelt werden sollte
Viele Verträge nähern sich dem Ende. Entscheidungen über Nachfinanzierung oder Umschuldung stehen bevor.
Wer vorher keine rechtliche Analyse durchführt, riskiert massive finanzielle Nachteile.
Fazit
Tilgungsträger sind häufig das eigentliche Kernproblem hinter Fremdwährungskrediten.
Spezialisierung Dr. Wolfgang Haslinger:
Ganzheitliche Analyse komplexer Kredit- und Versicherungsmodelle – eine besondere Kompetenz seiner Kanzlei.


