
Hilfe für BANK AUSTRIA Kunden – SYNTHI Schweiz-Geschädigte
28. Januar 2026
Woran erkennt man eine unfaire oder riskante Ausgestaltung in solchen Verträgen?
Hier sind zentrale Merkmale, an denen Sie erkennen, ob ein synthetisches Devisenoptionsgeschäft – wie SYNTHI Schweiz – unfair oder für Kunden unangemessen riskant ausgestaltet war:
- Asymmetrisches Risiko-Ertrags-Profil
- Begrenzter Gewinn: Der Kunde erhält z. B. leicht verbesserte Kreditkonditionen.
- Unbegrenztes Verlustrisiko: Bei ungünstiger Wechselkursentwicklung kann der Verlust ein Vielfaches des vermeintlichen Vorteils betragen.
Kunden verkaufen in Wahrheit eine Option an die Bank – das ist keine „Absicherung“, sondern ein spekulatives Geschäft.
- Stillhalterrolle
- Der Kunde wird als Stillhalter positioniert – das heißt, er muss bei Ausübung der Option leisten (meist Euro verkaufen), während die Bank agiert.
- Diese Rolle ist typischerweise professionellen Marktteilnehmern vorbehalten – nicht privaten Kreditnehmern.
- KIKO-Mechanismus (Knock-In/Knock-Out)
- Diese Struktur führt dazu, dass ein Geschäft plötzlich aktiv wird, wenn ein bestimmter Kurs erreicht wird – oft ohne Vorwarnung.
- Wird z. B. der „Knock-In“-Kurs (CHF-Stärke) erreicht, tritt die Pflicht sofort in Kraft.
- Knock-Out kann trügerisch wirken – es eliminiert scheinbar das Risiko, verschiebt es aber zeitlich oder verändert nur die Triggerpunkte.
- Fehlende oder irreführende Aufklärung
- Wurde das Geschäft als „Währungsabsicherung“ oder „Zinsvorteil“ verkauft?
- Wurde nicht erklärt, dass man eine Option verkauft und keine kauft?
- Wurden keine Stressszenarien (Worst Case) dargestellt?
Wenn ja: höchstwahrscheinlich fehlerhafte Beratung.
- Negativer Erwartungswert
- Viele dieser Produkte sind so konstruiert, dass der mathematische Erwartungswert negativ für den Kunden ist – d. h. statistisch verliert der Kunde Geld.
- Die Bank verdient durch Prämien, Margen und absichernde Gegengeschäfte – der Kunde trägt das Klumpenrisiko.
- Keine Eignung für Privatkunden
- Komplexität und Risiko sind mit typischen Produkten wie Bauspardarlehen oder Hypothekarkrediten nicht vergleichbar.
- Laut MiFID (EU-Richtlinie) und WAG (Österreich) dürfen solche Produkte nur an Kunden mit entsprechenden Kenntnissen und Erfahrungen vertrieben werden.
Was tun bei Verdacht?
Wenn Sie oder jemand, den Sie kennen, ein solches Produkt abgeschlossen hat, sollten Sie die Unterlagen von einem spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen. Insbesondere:
- Beratungsgesprächsprotokolle
- Produktinformationen
- Vertragsdetails (Strike-Preis, Knock-In/Out-Schwellen, Laufzeit etc.)
Heute noch gibt es Betroffene die sich nun mit baldigem Auslaufen des Kredites (Laufzeitende) mit hohen Verlusten und existenzbedrohenden finanziellen Konsequenzen konfrontiert sehen.
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Haslinger kämpft für CHF-Geschädigte
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Haslinger hat sich auf die Vertretung von CHF UND CHF SYNTHI-Geschädigten spezialisiert. Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Haslinger, ist der Meinung, dass das genannte Devisen – Optionsgeschäft ein sittenwidriges und damit nichtiges Geschäft darstellt. Die Rückabwicklung wäre daher die Konsequenz.
Im Allgemeinen konnte Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Haslinger In zahlreichen Fällen bereits Erfolge zugunsten geschädigter CHF-Kreditnehmer erzielen. Betroffen sind ua. Geschädigte mit Tilgungsträgern (Lebensversicherungen, Fondgebundenen Lebensversicherungn ,usw.); Auch hier kann oftmals eine spürbare finanzielle Entlastung für Betroffene erreicht werden.
Sind auch Sie betroffen?
Wenn Sie einen CHf-Kredit oder sogar einen SYNTHI Schweiz bei Bank Austria Unicredit abgeschlossen haben und wirtschaftliche Nachteile erlitten haben, zögern Sie nicht, rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen. Es besteht die Möglichkeit auch nachträglich Schadenersatz oder eine Rrückkonvertierung in Euro ohne Kursverluste zu erreichen.
Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Haslinger!
office@ra-haslinger.at | 01 9346260


