
Echtzeitüberweisungen und ihre Tücken:
24. Oktober 2025
Das Volumen an Fremdwährungskrediten (FX-Krediten) an private Haushalte ist im zweiten Quartal wechselkursbereinigt um 4% gesunken und liegt damit nurmehr bei €5,63 Milliarden. Das sind 3,2% aller Kredite an private Haushalte in Österreich. Das geht aus der aktuellen Erhebung der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) zu FX-Krediten hervor.
Seit der Verhängung des Neuvergabe-Stopps durch die FMA im Herbst 2008 ist das FX-Kreditvolumen damit wechselkursbereinigt um €43,7 Mrd. oder 91% zurückgegangen. Am Höhepunkt des FX-Kreditbooms 2006 haftete fast ein Drittel aller Kredite an private Haushalte (32%) in Fremdwährungen aus. In der Großen Finanzkrise 2008 wurde diese Position zu einem Risiko für den gesamten österreichischen Bankensektor.
Praktisch alle verbleibenden FX-Kredite (98,8%) lauten auf Schweizer Franken (der Rest fast zur Gänze auf japanische Yen). Der Wechselkurs der Schweizer Währung pendelte im 2. Quartal rund um 0,9347 zum Euro. Seit Anfang des Jahres 2008 hat der Schweizer Franken um 77% aufgewertet.
Die noch verbliebenen FX-Kredite werden nach Schätzungen der FMA überwiegend in den Jahren 2029 bis 2033 endfällig. Die Kreditinstitute sind angehalten, von sich aus zumindestens jährlich das Gespräch mit betroffenen Kreditnehmer:innen zu suchen. Diese Gesprächsangebote sollten von Kreditnehmer:innen unbedingt wahrgenommen werden.
(FMA-Erhebung: Restbestand an Fremdwährungskrediten fällt im 2. Quartal um 4% - FMA Österreich
Dr. Wolfgang Haslinger konnte eine Reihe von Verfahren und außergerichtlichen Verhandlungen im Zusammenhang mit Schweizer-Franken-Krediten und den damit verbundenen Tilgungsträgern erfolgreich abschließen.
Viele Kreditnehmer, die in den 2000er-Jahren Fremdwährungskredite in Schweizer Franken aufgenommen haben, sehen sich bis heute mit erheblichen finanziellen Nachteilen konfrontiert. Durch die Aufwertung des Schweizer Franken und die teils undurchsichtige Gestaltung der Kredit- und Tilgungsmodelle kam es bei zahlreichen Betroffenen zu massiven Mehrbelastungen. Auch Fehlberatungen von Seiten der Banken führen zu einer teils enormen Deckungslücke am Ende der Laufzeit.
Dank gezielter rechtlicher Schritte, fundierter Verhandlungsstrategien und einer tiefgehenden Analyse der Vertragsunterlagen konnte Dr. Wolfgang Haslinger beachtliche Erfolge für seine Mandanten erzielen. In vielen Fällen gelang es, Vergleiche mit deutlichen finanziellen Vorteilen für die Kreditnehmer zu erreichen oder die Rückabwicklung ungünstiger Vertragsbestandteile zu verhandeln.
Ein besonderer Schwerpunkt der Arbeit lag auch auf den Tilgungsträgern, insbesondere fondsgebundenen Lebensversicherungen und anderen Veranlagungsprodukten, die zur Rückzahlung des Fremdwährungskredits vorgesehen waren. Hier konnte Dr. Wolfgang Haslinger in zahlreichen Fällen substanzielle Verbesserungen für seine Mandanten erwirken – etwa durch Rückzahlungen, Nachverhandlungen oder die Anerkennung von Fehlberatungen seitens der Finanzinstitute.
Diese Erfolge zeigen deutlich, dass sich eine rechtliche Überprüfung von Schweizer-Franken-Krediten sowie der dazugehörigen Tilgungsträger nach wie vor lohnt. Viele Verträge enthalten rechtlich angreifbare Klauseln, unzureichende Risikoaufklärungen oder problematische Berechnungsgrundlagen. Durch eine individuelle Analyse lassen sich häufig Möglichkeiten aufzeigen, um Verluste zu minimieren oder finanzielle Entlastungen zu erreichen.
Dr. Wolfgang Haslinger verfügt über jahrelange Erfahrung im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts und begleitet betroffene Kreditnehmer von der ersten Kontaktaufnahme bis zur finalen Lösung – sei es durch Verhandlung, Vergleich oder gerichtliche Durchsetzung ihrer Ansprüche.
Wenn auch Sie einen Schweizer-Franken-Kredit abgeschlossen haben oder Zweifel an der Rechtmäßigkeit Ihres Vertrags oder Ihres Tilgungsträgers haben, empfehlen wir Ihnen, Ihre Unterlagen von uns prüfen zu lassen.
Wir stehen Ihnen gerne für eine Einschätzung zur Verfügung und zeigen Ihnen auf, welche rechtlichen Schritte und Optionen in Ihrem individuellen Fall bestehen.


