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Fehler bei Überweisungen oder unautorisierte Abbuchungen kommen im Alltag immer wieder vor. Doch welche Rechte haben Bankkundinnen und -kunden in solchen Fällen?
Das österreichische Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG 2018) regelt genau, wann eine Rückbuchung möglich ist – und wer im Streitfall den Beweis führen muss.
Mit der neuen Pflicht zur Echtzeitüberweisung – bei der das Geld innerhalb von 10 Sekunden überwiesen werden soll, verschärft die Situation bei Betrug und Fehlern erheblich.
- Falsche, aber autorisierte Überweisungen
Wer selbst eine Überweisung auf ein falsches Konto veranlasst hat – etwa durch einen Tippfehler in der IBAN oder die Auswahl des falschen Empfängers – kann keine automatische Rückbuchung verlangen.
Dies wird mit der Einführung der Echtzeitüberweisung besonders kritisch: Während die normale SEPA-Überweisung bisher ein bis zwei Werktage dauerte, muss das Geld bei der neuen Pflicht zur Echtzeitüberweisung innerhalb von zehn Sekunden auf dem Empfängerkonto gutgeschrieben sein.
Die Bank ist jedoch verpflichtet, nach besten Kräften zu versuchen, das Geld vom Empfänger zurückzuholen (§ 83 Abs. 3 ZaDiG 2018). Verweigert der Empfänger die Rückzahlung, bleibt nur der zivilrechtliche Weg, etwa eine Klage aus ungerechtfertigter Bereicherung (§ 1431 ABGB).
Tipp: Angesichts der Zehn-Sekunden-Regel ist es entscheidend, sofort die Bank zu informieren, damit eine Rückholung überhaupt noch möglich ist.
- Nicht autorisierte Zahlungen (z. B. Betrugsfälle)
Wurde eine Zahlung ohne Zustimmung des Kontoinhabers durchgeführt – etwa durch Betrug, Phishing oder unbefugten Zugriff –, muss die Bank den Betrag unverzüglich rückerstatten (§ 67 ZaDiG 2018).
Der Anspruch besteht, sofern der Kunde den Vorfall rechtzeitig meldet, und zwar innerhalb von 13 Monaten ab Belastungsdatum.
Die neue Pflicht zur Echtzeitüberweisung, bei der das Geld innerhalb von zehn Sekunden übermittelt werden muss, verschärft beide Szenarien drastisch, denn Konsumentenschützer warnen, dass bei Betrug das Geld in dieser kurzen Zeitspanne "weg" ist.
Diese Geschwindigkeit erschwert oder verhindert das Transaktionsmonitoring, welches Banken bei der weiterhin möglichen normalen SEPA-Überweisung (die ein bis zwei Werktage dauert) noch durchführen können, um verdächtige Zahlungen zu stoppen.
Fazit von Dr. Haslinger
„Das ZaDiG schützt Bankkundinnen und -kunden umfassend vor unautorisierten Zahlungen.
Dennoch ist die rechtliche Beurteilung oft komplex und hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Wer eine Rückbuchung oder Erstattung durchsetzen möchte, sollte daher unbedingt rechtlich professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen.“
Rechtliche Vertretung und Unterstützung
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Haslinger verfügt über langjährige Erfahrung im Bereich des Bank-, Konsumenten- und Zivilrechts und arbeitet mit diversen Rechtsschutzversicherungen zusammen.
Dadurch kann in vielen Fällen eine kostenlose oder weitgehend kostenfreie Vertretung für Mandantinnen und Mandanten ermöglicht werden.



