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Viele Schweizer-Franken-Kredite laufen noch mehrere Jahre. Besonders kritisch sind jene Fälle, in denen die Endfälligkeit oder die wesentliche Rückzahlung erst in den Jahren 2030 bis 2035 vorgesehen ist. Für diese Kreditnehmer stellt sich eine zentrale Frage: Wird sich der Schweizer Franken in den nächsten Jahren so weit abschwächen, dass die bisherigen Kursverluste wieder verschwinden?
Nach derzeitiger Einschätzung ist darauf nicht verlässlich zu setzen.
Der Schweizer Franken bleibt eine klassische Krisen- und Sicherheitswährung. In Phasen geopolitischer Unsicherheit, Finanzmarktstress oder schwacher Konjunkturaussichten fließt Kapital häufig in den Franken. Dadurch besteht weiterhin das Risiko, dass der Franken stark bleibt oder sich neuerlich aufwertet.
Für Kreditnehmer mit Laufzeiten bis 2030 oder 2035 ergibt sich daraus ein erhebliches Rest- und Zukunftsrisiko. Der noch offene Kreditsaldo bleibt in Euro gerechnet hoch. Tilgungsträger oder Lebensversicherungen erreichen oft nicht die ursprünglich prognostizierte Ablaufleistung. Eine bloße Fortführung des Kredites kann zu einer erheblichen Schlussbelastung führen. Eine Umschuldung oder Konvertierung kann zwar Sicherheit bringen, realisiert aber häufig den bereits eingetretenen Kursverlust.
Der ursprüngliche Zinsvorteil des Schweizer Franken war bei vielen Finanzierungen das Hauptargument. Dieser Zinsvorteil kann aber durch Wechselkursverluste vollständig aufgezehrt oder weit überkompensiert werden. Genau das ist bei vielen österreichischen Kreditnehmern passiert: Trotz jahrelanger Zahlungen besteht weiterhin eine erhebliche wirtschaftliche Belastung, weil der Schweizer Franken gegenüber dem Euro stark geblieben ist.
Aus rechtlicher Sicht ist daher zu prüfen, ob der Kreditnehmer seinerzeit ausreichend und verständlich über diese Risiken aufgeklärt wurde. Gerade bei Finanzierungen aus den Jahren 1990 bis 2008 stellt sich häufig die Frage, ob die Bank die langfristige Wechselkursgefahr, die Möglichkeit erheblicher Kursverluste und die wirtschaftliche Belastung bei Endfälligkeit ausreichend transparent dargestellt hat.
Dabei geht es nicht nur um allgemeine Risikohinweise. Entscheidend ist, ob der konkrete Kreditnehmer tatsächlich verstehen konnte, dass sich der offene Kreditbetrag in Euro gerechnet massiv erhöhen kann, obwohl regelmäßig Zinsen bezahlt wurden. Ebenso ist zu prüfen, ob die Kombination mit Tilgungsträgern oder Lebensversicherungen ausreichend erklärt wurde und ob die prognostizierten Ablaufleistungen realistisch waren.
Rechtsschutzversicherung und Schadensmeldung: oft entscheidend für das Kostenrisiko
Ein zentraler Punkt ist die Rechtsschutzversicherung. Viele Kreditnehmer verfügen über eine Rechtsschutzversicherung, die bei richtiger rechtlicher Aufbereitung die Kosten einer Prüfung, eines Aufforderungsschreibens, außergerichtlicher Verhandlungen und gegebenenfalls auch eines Gerichtsverfahrens übernehmen kann.
Gerade bei Schweizer-Franken-Krediten ist die richtige Schadensmeldung an die Rechtsschutzversicherung entscheidend. Betroffene sollten daher nicht vorschnell selbst an ihre Rechtsschutzversicherung herantreten. Eine ungeschickte, zu allgemein formulierte oder rechtlich falsch eingeordnete Schadensmeldung kann zu einer vorzeitigen Ablehnung des Schadensfalles führen, obwohl bei richtiger Darstellung möglicherweise Deckung bestehen würde.
Besonders relevant ist dies bei Fremdwährungskrediten, die zur Finanzierung von Hauseigentum, Reihenhäusern, Eigentumswohnungen oder zur Sanierung von Gebäuden aufgenommen wurden. Zwar enthalten Rechtsschutzbedingungen häufig Ausschlüsse im Zusammenhang mit Bauvorhaben oder bewilligungspflichtigen Baumaßnahmen. Daraus folgt aber nicht automatisch, dass jede Immobilienfinanzierung vom Rechtsschutz ausgeschlossen ist.
Entscheidend ist die konkrete Verwendung des Kredites. Wurde etwa ein bestehendes Haus, ein Reihenhaus oder eine Eigentumswohnung erworben oder wurden Sanierungen durchgeführt, ohne dass bewilligungspflichtige Baumaßnahmen finanziert wurden, kann eine Rechtsschutzdeckung durchaus möglich sein.
In der Deckungsanfrage muss daher sorgfältig herausgearbeitet werden, dass der Schaden nicht aus einem Bauvorhaben als solchem resultiert, sondern aus möglichen Beratungsfehlern, Aufklärungsfehlern, Transparenzmängeln und Pflichtverletzungen der Bank im Zusammenhang mit der Fremdwährungsfinanzierung.
Wird die Rechtsschutzdeckung erteilt, kann die Vertretung durch mich gegebenenfalls ohne relevantes Kostenrisiko für die Betroffenen erfolgen. Das gilt sowohl für die außergerichtliche Anspruchsdurchsetzung als auch für ein allfälliges Gerichtsverfahren gegen die Bank, sofern die Rechtsschutzversicherung Deckung gewährt.
Gerade bei hohen aufgelaufenen Kursverlusten, offenen Kreditsalden, endfälligen Krediten und Laufzeiten bis 2030 oder 2035 sollte daher nicht nur der Kredit selbst, sondern auch die Rechtsschutzdeckung sorgfältig geprüft werden. Die richtige Schadensmeldung kann darüber entscheiden, ob Betroffene ihre Ansprüche wirtschaftlich sinnvoll und ohne eigenes Prozesskostenrisiko verfolgen können.
Kernaussage:
Wer heute noch einen Schweizer-Franken-Kredit aus den Jahren 1990 bis 2008 hat, sollte nicht darauf vertrauen, dass der Wechselkurs das Problem bis 2030 oder 2035 von selbst löst. Die derzeitige Erwartung spricht eher für einen weiterhin starken Schweizer Franken und nur begrenzte Entlastung. Eine rechtliche Prüfung kann daher wirtschaftlich sinnvoll sein, insbesondere bei hohen Kursverlusten, endfälligen Krediten, Tilgungsträgern, Lebensversicherungen und möglicher Rechtsschutzdeckung.



