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  • Bankeneinbruch
  • Finanzsicherheit
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Bankschliessfächer
Bankschliessfächer

Wie die Kronenzeitung Steiermark berichtet, kam es am 24. April 2023 zu einem großangelegten Schließfacheinbruch. Betroffen sind in etwa 150 Kunden, die wohl auch Wertgegenstände in den Schließfächern, die sich im Bankenfoyer befanden, aufbewahrt hatten. Offenbar war das Bankenfoyer unzureichend gesichert und wurde dadurch der Einbruch den Tätern leicht gemacht. Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Haslinger  - Experte im Banken- und Schadenersatzrecht - konnte bereits in der Vergangenheit betroffenen Kunden in ähnlich gelagerten Fälle erfolgreich vertreten, dazu: "Die Ereignisse erinnern an einen großangelegten Schließfach Einbruch im Jahr 2021. Damals waren Raiffeisen Kunden sowie Bank Austria Kunden betroffen. Unzureichende Schutzmaßnahmen und nachlässiges Verhalten der Banken können, selbst wenn vertraglich die Haftung für Wertgegenstände durch die Bank, ausgeschlossen wurde, zur Schadenersatzpflicht der Bank führen!" Im vorliegenden Fall, so die Medienberichte, steht derart grob fahrlässiges Verhalten im Raum: Denn das Bankfoyer war lt Medienberichten nicht Alarm gesichert! Was können Geschädigte tun?: Rasch professionelle rechtliche Unterstützung in Anspruch nehmen. Für Kunden mit Rechtsschutzdeckung kann ein Vorgehen gegebenenfalls ohne weitere Kosten erfolgen.

Betroffene Kunden, die über eine Rechtsschutzversicherung mit dem „Baustein-Vertragsrechtschutz“ zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kreditvertrages verfügen (auch wenn diese mittlerweile nicht mehr besteht bzw. storniert wurde), können ggf. im Rahmen der Beratung ohne weitere Kosten Rechtsschutzdeckung  - auch für ein allfälliges Gerichtsverfahren - erhalten.

Ich vertrete und berate Geschädigte aus ganz Österreich. Je nach Fall zu Fall konnten in der Vergangenheit, schon aufgrund außergerichtlichen Aufforderungsschreiben, Schadenersatzzahlungen ohne Klage erwirkt werden.

 

Kontaktdaten:

RA Dr. Wolfgang Haslinger:
Währingerstr. 3/8, 1090 Wien
Festnetz: +43 1 934 6260
Mobil: +43 664 999 470 83
E-Mail: office@ra-haslinger.at

Vgl auch:

https://noe.orf.at/stories/3098756/

https://steiermark.orf.at/stories/3204568/

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20201121_OTS0042/cobin-claims-frage-von-haftung-von-banken-fuer-safes-rasch-klaeren

Zeitungsartikel 1
Zeitungsartikel 2

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